Altersvorsorge & Vermögensplanung
In unserem Beratungsansatz gibt es drei wesentliche Säulen:
- Vermögensabsicherung
- Vermögensausbau
- Vermögenserhalt
Ziele & Wünsche Ihrer individuellen Vermögensplanung
Zu Beginn besprechen wir mit Ihnen Ihre Ausgangssituation und klären mit Ihnen die für Sie wichtigen Fragen wenn es um Ihre Vermögensplanung geht:
- Welche Risiken können ihre Vermögensplanung beeinträchtigen?
- Was wurde bereits unternommen?
- Welches Ziel streben sie an?
- Was bezwecken Sie mit der Anlage?
- Wie sind Ihre bisherigen Erfahrungen?
- Welche Renditechancen stellen Sie sich vor?
- Welches Risiko sind Sie bereit zu tragen?
- Kann es sein, dass Sie Ihr Geld vor Ablauf der Planungsfrist brauchen?
In einem individuellen Gespräch werden wir versuchen, ihren Bedarf zu definieren und Lösungskonzepte im Anschluss ausarbeiten.
Detaillierte Informationen: Altersvorsorge & Vermögensaufbau
Nach den steuerlichen Veränderungen aufgrund des Alterseinkünftegesetzes stehen Vermittlern und Kunden seit 2005 völlig neue Vorsorgekonzepte zur Verfügung. Man spricht vom „Drei-Schichten-Modell“. Zudem wurde die Rürup-Rente im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2007 durch eine verbesserte Günstigerprüfung deutlich aufgewertet. Ungebrochen ist nach wie vor die Notwendigkeit der privaten Altersversorgung und der Absicherung der so genannten biometrischen Risiken wie Tod, Berufsunfähigkeit und Langlebigkeit.
Schicht 1: Basisversorgung
Dazu gehört als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung die private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung („Rürup-Rente“). Mit dem schrittweisen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung (bei Rentenbezug) mit gleichzeitig nach und nach steigenden steuerlichen Abzugsmöglichkeiten der Beiträge hat der Gesetzgeber neue Möglichkeiten eröffnet. Sie darf zwar nicht beleihbar, nicht vererbbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Diese Nachteile fangen einige Versicherer durch optionale Zusatztarife auf. Dafür bietet die Rürup-Rente gerade für Selbständige einen neuen Insolvenzschutz.
Schicht 2: Zusatzversorgung / Betriebliche Altersversorgung
Neben der seit 2005 vereinfachten Zulagenrente („Riester-Rente“) zählen zur zweiten Schicht auch alle Formen der betrieblichen Altersversorgung (bAV), also die Pensionskasse, die Direktversicherung, die Unterstützungskasse, die Pensionszusage sowie Pensionsfonds. Auch in der bAV gibt es steuerliche Neuregelungen. So ist die pauschal versteuerte Direktversicherung für Neuzusagen nicht mehr möglich. Dafür wurde die Direktversicherung in die Förderung nach § 3 Nr.63 EStG aufgenommen, die bisher nur für Pensionskassen und Pensionsfonds galt. Das bedeutet konkret, dass insgesamt Beiträge bis maximal 4% der Rentenversicherungs-Beitragsbemessungsgrenze (West) steuerfrei und sozialversicherungsfrei in diese Durchführungswege eingezahlt werden können. Für Kunden, die noch keine pauschal versteuerte Direktversicherung haben, erhöht sich der Förderrahmen um einen (sozialversicherungspflichtigen) Festbetrag von weiteren 1.800Euro pro Jahr. Die Leistungen sind bei Rentenbezug nach § 22 Nr. 5 EStG nachgelagert zu besteuern.
Schicht 3: Kapitalanlageprodukte
Die Kapitallebensversicherung und die Rentenversicherung (auch fondsgebunden) mit Kapitalwahlrecht mit Beginnen ab 2005 werden dieser Schicht zugeordnet. Der Ertrag (Die Differenz zwischen der Summe der eingezahlten Beiträge und der Ablaufleistung) ist bei Ausübung des Kapitalwahlrechts, sofern der Vertrag mindestens 12 Jahre Vertragslaufzeit vorweisen kann und die Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgt, hälftig zu versteuern. Bei Rentenbezug muss lediglich der so genannte Ertragsanteil dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet werden.
Speziell für Familien sowie zur Absicherung von Finanzierungen, z.B. für Immobilien, ist eine ausreichende Risikolebens bzw. –rentenversicherung unverzichtbar.
Nach wie vor gilt es, die bestehenden Versorgungslücken im Fall einer Berufsunfähigkeit abzusichern, damit im Falle des Falles der Lebensstandard annähernd beibehalten werden kann, die Familie versorgt ist und eventuell bestehende Kreditverpflichtungen bedient werden können.
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